LEADER Publizitätsvorschriften

 

Kennzeichnung von Veröffentlichungen geförderter LEADER-Projekte:

Werden LEADER-Mittel in Anspruch genommen verpflichtet sich der/die ProjektträgerIn bei allen projektsbezogenen Veröffentlichungen und Informationsmaterialien auf die finanzielle Beteiligung der Förderstellen der EU, Bund, Land und LEADER hinzuweisen. Die Publizitätsvorschriften gelten für Print-Werbemittel, Bescheinigungen, Informationen, Audiovisuelle Medien und Internet, Hinweisschilder und Erläuterungstafeln.

Die Titelblätter von EU-kofinanzierten Veröffentlichungen wie zum Beispiel Broschüren, Faltblätter, Mitteilungsblätter und Plakate sind mit einem gut sichtbaren Förderhinweis (Logoleiste) zu versehen.

Die Positionierung erfolgt:

  • auf der Titelseite (1. Seite) unten rechts
  • auf weißem Untergrund
  • Mindestabstand zum Rand von 7 mm

Der Förderhinweis besteht aus einem Schriftzug und den jeweiligen Logos von EU, Bund, Land und LEADER. Die Logoleisten finden Sie im Bereich Download.

 

<< LEADER Entwicklungsstrategie