Kennzeichnung von Veröffentlichungen geförderter LEADER-Projekte:
Werden LEADER-Mittel in Anspruch genommen verpflichtet sich der/die ProjektträgerIn bei allen projektsbezogenen Veröffentlichungen und Informationsmaterialien auf die finanzielle Beteiligung der Förderstellen der EU, Bund, Land und LEADER hinzuweisen. Die Publizitätsvorschriften gelten für Print-Werbemittel, Bescheinigungen, Informationen, Audiovisuelle Medien und Internet, Hinweisschilder und Erläuterungstafeln.
Die Titelblätter von EU-kofinanzierten Veröffentlichungen wie zum Beispiel Broschüren, Faltblätter, Mitteilungsblätter und Plakate sind mit einem gut sichtbaren Förderhinweis (Logoleiste) zu versehen.
Die Positionierung erfolgt:
Der Förderhinweis besteht aus einem Schriftzug und den jeweiligen Logos von EU, Bund, Land und LEADER. Die Logoleisten finden Sie im Bereich Download.
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